Die sechste Ausschreibung zu ZIM-International Frankreich ist veröffentlicht worden. Der gemeinsame und nationale Förderantrag kann in beiden Ländern bis zum 29.11.2019 eingereicht werden.
Zim-International Frankreich-Kurz und knapp
- Ausschreibungsfrist: 29.11.2019
Deutschland | Frankreich | |
Förderprogramm | ZIM | Aide au partenariat technologique (APT) |
Projektträger | AiFProjekt GmbH | Bpifrance |
Förderbereich | technologieoffen | technologieoffen |
Förderberechtigte | -KMU mit bis zu 499 Mitarbeitern (KMU Definition) -Forschungseinrichtungen/Universitäten |
Unternehmen mit bis zu 2000 fulltime equivalente |
Fördersatz | -KMU bis zu 55% der Projektkosten, max. 380.000€ – Forschungseinrichtungen/Universitäten 100%, max. 190.000€ |
50.000€ bis 3.000.000€ (abhängigvon Finanzanalyse des Unternehmens) |
Förderung | nicht-rückzahlbarer Zuschuss | zinsloses Darlehen bei technischem Erfolg |
Welche Projekte werden gefördert?
Gefördert werden in ZIM-International Frankreich grenzüberschreitende F&E-Projekte, die von Kooperationspartnern aus Frankreich und Deutschland durchgeführt werden. Dabei sollen sich die förderfähigen Projekte mit der Entwicklung von innovativen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen aus allen Technologie- und Anwendungsbereichen beschäftigen.
Wichtige Kriterien für den Erhalt einer Förderung
- Entwicklung einer marktwirksamen Innovation
- Erzielen eines ersichtlichen Mehrwerts infolge der Kooperation der Teilnahme beider Länder
Beispiele für einen ersichtlichen Mehrwert können hierbei sein, dass durch die Kooperation des Unternehmens aus Frankreich und Deutschland eine verbesserte Wissensgrundlage geschaffen wird. Erst durch die Zusammenarbeit wird ein Zugang zu F&E-Infrastrukture geschaffen oder dass sich neue Anwendungsbereiche ergeben.
Wie verläuft das Antragsverfahren bei ZIM-International Frankreich?
Gemeinsamer Antrag und Kooperationsvertrag
Die Partner des FuE-Projektes in ZIM-International Frankreich müssen einen kurzen gemeinsamen Antrag in englischer Sprache erstellen. Dieser muss vor der Zusendung an den jeweiligen Projekträger von allen am Projekt beteiligten Organisationen rechtsgültig unterschrieben sein.
Ein Kooperationsvertrag in englischer Sprache muss beigefügt werden. Dieser muss die Bedingungen der Kooperation zwischen allen Partnern regeln. Bei Zusendung an den deutschen Projektträger muss eine deutsche Arbeitsübersetzung beigefügt werden. Alle Zahlungen in Deutschland und Frankreich erfolgen erst, wenn dieser den Projektträgern vorliegt.
Der rechtsgültig unterschriebene gemeinsame Antrag und der Entwurf des Kooperationsvertrags sind elektronisch an den jeweiligen Projektträger vor Ablauf der Abgabefrist zuzusenden.
Nationale Förderanträge
Zur gleichen Zeit müssen die nationalen Anträge gemäß den nationalen Förderrichtlinien bei den nationalen Projektträgern eingereicht werden.
Antragsberechtigte in Deutschland senden den nationalen ZIM-Antrag nach der geltenden ZIM-Richlinie in deutscher Sprache an die AiF Projekt GmbH.
Antragsberechtigte in Frankreich senden den nationalen Antrag nach der geltenden Richtlinie der „ADI – Aide pour le développement de l’innovation“ in französischer Sprache an Bpifrance.
Wie sind die Fristen?
Veröffentlichung der Ausschreibung am | 10. Juli 2019 |
Ende der Ausschreibung / Abgabefrist
Alle Förderanträge und die entsprechenden Anlagen müssen ordnungsgemäß vor der Abgabefrist bei den entsprechenden Projektträgern eingehen. |
29. November 2019 |
Prüfung der Förderfähigkeit der eingereichten Projekte | Mitte Januar 2020 |
Finale Entscheidung über die Förderung | Mitte März 2020 |
Sie benötigen Hilfe bei der Antragstellung?
Wir helfen Ihnen Ihren Antrag erfolgreich zu stellen!
Kontaktieren Sie uns!
Kostenloser Fördercheck
Jetzt ausfüllen.