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ZIM-International Frankreich

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Die sechste Ausschreibung zu ZIM-International Frankreich ist veröffentlicht worden. Der gemeinsame und nationale Förderantrag kann in beiden Ländern bis zum 29.11.2019 eingereicht werden.

Zim-International Frankreich-Kurz und knapp

  • Ausschreibungsfrist: 29.11.2019
Deutschland Frankreich
Förderprogramm ZIM Aide au partenariat technologique (APT)
Projektträger AiFProjekt GmbH Bpifrance
Förderbereich technologieoffen technologieoffen
Förderberechtigte -KMU mit bis zu 499 Mitarbeitern (KMU Definition)
-Forschungseinrichtungen/Universitäten
Unternehmen mit bis zu 2000 fulltime equivalente
Fördersatz -KMU bis zu 55% der Projektkosten, max. 380.000€
– Forschungseinrichtungen/Universitäten 100%, max. 190.000€
50.000€ bis 3.000.000€ (abhängigvon Finanzanalyse des Unternehmens)
Förderung nicht-rückzahlbarer Zuschuss zinsloses Darlehen bei technischem Erfolg

Welche Projekte werden gefördert?

Gefördert werden in ZIM-International Frankreich grenzüberschreitende F&E-Projekte, die von Kooperationspartnern aus Frankreich und Deutschland durchgeführt werden. Dabei sollen sich die förderfähigen Projekte mit der Entwicklung von innovativen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen aus allen Technologie- und Anwendungsbereichen beschäftigen.

Wichtige Kriterien für den Erhalt einer Förderung

  • Entwicklung einer marktwirksamen Innovation
  • Erzielen eines ersichtlichen Mehrwerts infolge der Kooperation der Teilnahme beider Länder

Beispiele für einen ersichtlichen Mehrwert können hierbei sein, dass durch die Kooperation des Unternehmens aus Frankreich und Deutschland eine verbesserte Wissensgrundlage geschaffen wird. Erst durch die Zusammenarbeit wird ein Zugang zu F&E-Infrastrukture geschaffen oder dass sich neue Anwendungsbereiche ergeben.

Wie verläuft das Antragsverfahren bei ZIM-International Frankreich?

Gemeinsamer Antrag und Kooperationsvertrag

Die Partner des FuE-Projektes in ZIM-International Frankreich müssen einen kurzen gemeinsamen Antrag in englischer Sprache erstellen. Dieser muss vor der Zusendung an den jeweiligen Projekträger von allen am Projekt beteiligten Organisationen rechtsgültig unterschrieben sein.

Ein Kooperationsvertrag in englischer Sprache muss beigefügt werden. Dieser muss die Bedingungen der Kooperation zwischen allen Partnern regeln. Bei Zusendung an den deutschen Projektträger muss eine deutsche Arbeitsübersetzung beigefügt werden. Alle Zahlungen in Deutschland und Frankreich erfolgen erst, wenn dieser den Projektträgern vorliegt.

Der rechtsgültig unterschriebene gemeinsame Antrag und der Entwurf des Kooperationsvertrags sind elektronisch an den jeweiligen Projektträger vor Ablauf der Abgabefrist zuzusenden.

Nationale Förderanträge

Zur gleichen Zeit müssen die nationalen Anträge gemäß den nationalen Förderrichtlinien bei den nationalen Projektträgern eingereicht werden.

Antragsberechtigte in Deutschland senden den nationalen ZIM-Antrag nach der geltenden ZIM-Richlinie in deutscher Sprache an die AiF Projekt GmbH.

Antragsberechtigte in Frankreich senden den nationalen Antrag nach der geltenden Richtlinie der „ADI – Aide pour le développement de l’innovation“ in französischer Sprache an Bpifrance.

Wie sind die Fristen?

Veröffentlichung der Ausschreibung am 10. Juli 2019
Ende der Ausschreibung / Abgabefrist

Alle Förderanträge und die entsprechenden Anlagen müssen ordnungsgemäß vor der Abgabefrist bei den entsprechenden Projektträgern eingehen.

29. November 2019
Prüfung der Förderfähigkeit der eingereichten Projekte Mitte Januar 2020
Finale Entscheidung über die Förderung Mitte März 2020

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