Mit der Förderung von Projekten zum Thema Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in KMU (KI4KMU) fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung innovative Projektideen zum Einsatz von KI in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Das Förderprogramm KI4KMU im Überblick
KI4KMU ist eine Maßnahme der nationalen KI-Strategie der Bundesregierung. Somit wird der Forschungsstandort Deutschland, als auch die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittelständischen Unternehmen gestärkt. Insgesamt soll durch die Maßnahmen und durch die Anwendungsmöglichkeit von KI zum gesellschaftlichen Fortschritt führen.
Zwar erfüllen v.a. KMU die Voraussetzungen, um auf neue technologien oder Markpotenziale zu reagieren, jedoch stellt die Digitalisierung für viele eine große Herausforderung da. Neue Geschäftsmodelle und veränderte Wertschöpfungsketten führen dazu, dass die Bedeutung von Daten als Ressource zunimmt. Diese gilt es in neues Wissen und in intelligente Wertschöpfung zu generieren.
Ziel von KI4KMU ist es, risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU in Deutschland auf dem Gebiet der KI unterstützen. Somit wird die Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit der Antragsteller gestärkt. Zudem sieht die Förderung eine Beschleunigung des Technologietransfers vor.
Wie wird gefördert?
Die Förderhöhe ist abhängig von der Dauer des Projektes sowie der Anzahl an Verbundpartnern. In der Regel ist eine Förderdauer von zwei bis maximal drei Jahren vorgesehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft. In einem Zusammenschluss aus Partnern zu einem Verbundprojekt ist es außerdem möglich, dass Verbundpartner welche nicht die KMU-Kriterien erfüllen, teilnehmen können. Das sind zum Beispiel größere Unternehmen, Hochschulen, universitäre wie auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und sonstige Organisationen.
Außerdem können sich Start-Ups im Verbund beteiligen. Zum Zeitpunkt der Projektskizze muss die Gründungsphase abgeschlossen und die Geschäftstätigkeit aufgenommen sein. Das Unternehmen muss außerdem nachweisen, dass es über festangestellte Mitarbeiter verfügt, die in den Bereichen Informatik und KI ausgebildet sind. Auch die Anteilsfinanzierung muss sichergestellt sein.
Verbundprojekte sind nur dann möglich, wenn der Zusammenschluss der Partner nachgewiesenermaßen, beispielsweise als Technologielieferant oder Testanwender, essentiell für das Projekt ist.
Voraussetzung für eine Förderung ist außerdem eine Niederlassung oder Betriebsstätte des Unternehmens in Deutschland. Es ist wichtig, dass ein KMU das Projekt initiiert und koordiniert. Bei Verbundprojekten muss das KMU einen erheblichen Anteil an dem Projekt erbringen sowie die Ergebnisse der Forschung selbst nutzen können.
Was wird gefördert?
Als Bemessungsgrundlage der Förderung mit KI4KMU dienen die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.
- Diese werden bei KMU bis zu 50 Prozent anteilfinanziert. Voraussetzung dabei ist eine Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent.
- Bei Start-Ups, deren Gründung zum Projektbeginn weniger als drei Jahre zurückliegt, werden die projektbezogenen Kosten bis zu maximal 100.000 Euro pro Jahr anteilig gefördert. Hier sind individuelle Aufschläge möglich, sodass bis zu 75 Prozent Anteilsfinanzierung möglich sind.
- Größere Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, erhalten eine Finanzierung von bis zu 35 Prozent. Hier ist eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt.
- Bei nicht-wirtschaftlichen Forschungseinrichtungen dienen die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben als Bemessungsgrundlage. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden. Zusätzlich dazu wird eine Projektpauschale von 20 Prozent gewährt.
Bei Verbundprojekten wird erwartet, dass mindestens die Hälfte der Fördermittel den beteiligten KMU zugutekommt.
Die Antragstellung
Das Verfahren der Antragstellung findet zweistufig statt. Im ersten Schritt wird eine Projektskizze des Antragstellers eingereicht. Dieser Schritt dauert in der Regel zwei bis drei Monate. Nach Begutachtung der Skizze entscheidet der Projektträger dann, welche Anträge in die zweite Phase übergehen dürfen. Folglich stellen die Antragsteller den formellen Förderantrag. Von Stichtag bis zum Bewilligungsbescheid des Förderantrags dauert es circa acht Monate.
Für das Einreichen der Projektskizze gibt es keine Deadline. Somit können Anträge jeder Zeit eingereicht werden. Es empfiehlt sich jedoch auf die Bewertungsstichtage zu achten. Die nächsten Stichtage für die Anträge sind:
- 15. April 2021
- 15. Oktober 2021
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