Im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung prüfen wir, für welche Fördermittel Ihre Projekte geeignet sind und ob die steuerliche Forschungszulage in Frage kommt. Mit unserem kostenfreien Fördercheck bekommen sie zeitnah unsere Einschätzung, ob Ihre FuE-Vorhaben die Voraussetzungen für die Forschungszulage erfüllen.
Im Full-Service erstellen wir Ihren technologischen Antrag für die Bescheinigungsstelle. Das bedeutet, Sie haben keinerlei Aufwand, die erforderlichen Voraussetzungen so zu erfüllen, dass die Gutachter überzeugt sind.
Unsere meist promovierten Berater bereiten die bürokratischen Unterlagen für Ihren Antrag für Sie zur Unterschrift vor und übernehmen anschließend die Einreichung bei der Bescheinigungsstelle. Wir arbeiten stets redundant mit mehreren Beratern, sodass ihre Projekte jederzeit sicher betreut sind. Außerdem übernehmen wir die Beantwortung der Rückfragen der Bescheinigungsstelle.
Mit Einreichung des technischen Antrags beginnt die Begutachtung durch die Bescheinigungsstelle. Dabei kann es vorkommen, dass Gutachter Rückfragen zum Antrag stellen. Sollte dies der Fall sein, arbeiten wir zusätzlich die Beantwortung für unsere Kunden aus. Wird der Antrag bewilligt (was mit einem sowohl technisch- als auch betriebswirtschaftlichem Beratungshaus als Partner wahrscheinlich ist), so begleiten wir Sie bei Abruf der Bescheinigung und besprechen das weitere Vorgehen zur Festsetzung der steuerlichen Forschungszulage.
Wichtig: Ist die Bescheinigung ausgestellt, dann haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Steuerliche Förderung mit der Forschungszulage.
Ist die Bescheinigung ausgestellt, kann der Rechtsanspruch auf die Förderung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Zusätzlich können wir Sie, beispielsweise in Kooperation mit Ihrem Steuerberater oder optional auch unseren Kooperationspartnern, bei der zweiten Stufe des Antrags begleiten und die Antragstellung übernehmen. Unsere Finanz- und Betriebswirtschaftsexperten sind hier die richtigen Ansprechpartner für Sie.*
Ist die Förderung beim zuständig Finanzamt beantragt, legt dieses die Höhe fest und zahlt die Förderung mit der nächsten Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer aus. Es kann vorkommen, dass das Finanzamt eine Prüfung durchführt. Aus diesem Grunde sollten Projekte dokumentiert sein – zählen Sie auf unsere Unterstützung und unser Projektcontrolling inkl. Dokumentation.
*Hinweis: Sofern die Tätigkeiten unter das Steuerberatergesetz fallen, werden diese durch unseren Kooperationspartner durchgeführt oder Ihren Steuerberater. Durch die enge Zusammenarbeit ist es für Sie wie aus einer Hand.
Wir sind der Spezialist für die Identifikation, Beantragung und Abwicklung von Fördermitteln. Dabei arbeiten wir bei der Forschungszulage vollständig erfolgsbasiert. Unser Team, bestehend aus mehr als 20 festangestellten mit technologischer und/oder betriebswirtschaftlicher Ausbildung, begleitet Sie von der Idee bis zur Auszahlung der Mittel.
Ihr Full-Service Fördermittelberater in Europa.
Copyright © 2024
Folgen Sie uns: