Das Warten hat ein Ende: Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) geht weiter und ab sofort können wieder ZIM Anträge eingereicht werden. Das gab das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) bekannt. Was ist neu und was gilt es zu beachten?
Neue ZIM Anträge: Das gilt es zu beachten
Seit Oktober 2021 lag ZIM auf Eis. Nun gab das BMWK bekannt, dass es trotz angespannter finanzieller Lage die ZIM Förderung fortführen kann – mit einem höheren Budget als ursprünglich angedacht.
Um das Förderprogramm kontinuierlich weiterführen zu können, hat das BMWK einige Änderung in der Förderung vorgenommen.
- Zwischen einer Bewilligung eines ZIM Projekts und einer weiteren Bewilligung müssen ab sofort 24 Monate dazwischen liegen. (Tipp: Auch in dieser Zeit gibt es Alternativen für FuE-Förderung, die für Unternehmen in Frage kommen!)
- Die Laufzeitverlängerung und Mittelverschiebungen sind nun strenger reguliert.
- Mit der Wiedereröffnung des Programms stehen neue Antragsformulare zur Verfügung. Alte Formulare werden seitens der Projektträger nicht weiter akzeptiert.
Ready, Set, ZIM!
Das heißt, Sie haben keinerlei Aufwand, weder mit Formularen, Antragsunterlagen und Anhängen. Auch die Einreichung beim Projektträger liegt in unserer Hand, ebenso die Kommunikation, sollten Rückfragen auftreten. Wir arbeiten hochgradig erfolgsbasiert und sichern Ihnen Ihre Fördermittel. Starten Sie jetzt!