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Anträge zur Forschungszulage beim Finanzamt einreichen

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Forschungszulage Ignite Group

Ab 1. April können Unternehmen Anträge zur Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt stellen. Dafür muss die zuvor ausgestellte Bescheinigung vorliegen.

Anträge zur Forschungszulage – das gibt es zu beachten

Das Antragsverfahren rund um die steuerliche Forschungsförderung ist in zwei Stufen aufgebaut. Im ersten Schritt benötigen Antragsteller eine Bescheinigung über ihre Forschungstätigkeit. Diese wird bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ) beantragt. Nach positiver Beurteilung erhalten Unternehmen somit die Bescheinigung. Erst damit können Unternehmen im zweiten Schritt Anträge zur Forschungszulage beim Finanzamt stellen.

Schritt 1: Bescheinigung beantragen

Die Beantragung der Bescheinigung ist bereits seit mehreren Monaten möglich. Hier geht es vorrangig um die technologische Beschreibung des FuE-Projektes der Antragsteller.

Der Antrag kann vor, während und nach dem Projekt gestellt werden als auch nach Ende des Wirtschaftsjahres. Die Bescheinigungsstelle (BSFZ) prüft daraufhin, ob es sich bei dem Vorhaben um ein förderfähiges FuE-Projekt handelt.

Zur Forschung und Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes zählen:

  • Grundlagenforschung
  • Industrielle Forschung
  • Experimentelle Entwicklung

Die Bescheinigungsstelle prüft jedoch nicht die Höhe der Forschungszulage.

Schritt 2: Forschungszulage beantragen

Die Forschungszulage wird mit der nächsten Festsetzung der Einkommens- oder Körperschaftssteuer ausgezahlt. Ergibt sich somit ein Überschuss aus der Verrechnung, so wird die Forschungsförderung in Form einer Steuererstattung ausgezahlt.

Wer kann Anträge zur Forschungszulage stellen?

Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben sind antragsberechtigt. Es gibt außerdem keinerlei Begrenzungen durch Unternehmensgröße oder Gewinnsituation. Außerdem werden Auftragsforschungen, beispielsweise in Form von Unteraufträgen gefördert.

Wie die Beantragung funktioniert, erklärt Dr. Jörg Rupp im Video.

Beratung vereinbaren

In unserer Forschungszulage Beratung prüfen wir Ihr FuE-Vorhaben zunächst auf die Voraussetzungen der steuerlichen Forschungsförderung und gehen dann im zweiten Schritt in die Ausarbeitung Ihres Antrages.

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