Seit Januar 2020 begünstigt die Bundesregierung mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) Forschung- und Entwicklungsprojekte innovativer Unternehmen in Form der steuerlichen Forschungsförderung.
Über die steuerliche Forschungsförderung
Die Forschungsförderung deckt alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ab, sowohl Grundlagenforschung, industrielle Forschung als auch experimentelle Forschung. Zuwendungsfähig sind die Personalkosten (also Arbeitslöhne und Sozialversicherungsbeiträge), die mit dem Projekt zusammen hängen. Diese sind auf maximal zwei Millionen Euro begrenzt. Bei eigener Forschung und der Förderquote von 25 Prozent ist somit maximal eine Steuerrückzahlung von 500.000 Euro pro Wirtschaftsjahr möglich. Bei Auftragsforschung dienen 60 Prozent der Auftragssumme als Bemessungsgrundlage, davon werden wiederum 25 Prozent gefördert. (Oder: Entgelt x 15 Prozent)
Alle Unternehmen, unabhängig der Größe, der Industrie oder der Branche, die in irgendeiner Weise in Deutschland steuerpflichtig sind, sind antragsberechtigt. Außerdem sind Kooperationsprojekte (ähnlich zur Projektförderung) und Auftragsforschung im Gesetz verankert. Diese ist nicht auf das Inland begrenzt, auch Aufträge innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zählen dazu.
Das Unternehmen muss nach Ablauf des Wirtschaftsjahres einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Dazu gehört eine Bescheinigung, die die Forschungs- und Innovationseigenschaften des Projektes bestätigt. Diese muss allerdings vorab bei einer externen (bisher noch unbekannten) Zertifizierungsstelle beantragt werden. Projektkosten werden also rückerstattet – Unternehmen können folglich sofort mit dem Projekt starten ohne auf die Förderung zu warten. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig mit der Planung zu beginnen, beispielsweise müssen Personalkosten eindeutig dokumentiert sein.
Forschungszulage oder Projektförderung?
Vergleich Projektförderung und Forschungszulage
Projektförderung | Forschungszulage |
Fördert Personalkosten und oftmals Gemein- oder Materialkosten | Fördert Personalkosten |
Höhere Förderquoten | Geringe Förderquote |
Komplexes, oftmals mehrstufiges Antragsverfahren | Weniger bürokratische Beantragung |
Mittel stehen im Projekt zur Verfügung | Projekt muss vorfinanziert werden |
Längerfristige Planung | Kurz- bis mittelfristige Planung |
Projektstart an Bewilligung gebunden | Flexibler Projektstart |
Oftmals auf Themen oder Branche beschränkt (Ausnahme ZIM) | Themen- und branchenoffen |
Kein Rechtsanspruch, oftmals Wettbewerb | Rechtsanspruch |
Tipps für den Antragsteller
- Wir empfehlen die Forschungszulage frühzeitig zu planen. Im Besten Fall wird zuvor geprüft, ob eine lukrativere Bezuschussung durch die Projektförderung möglich ist.
- Kommt trotzdem keine Förderung in Frage, sollten die Personalkosten des laufenden Forschungsprojekts eindeutig dokumentiert und abgegrenzt sein.
- Außerdem sollte die Bescheinigung über Innovations- und Forschungstätigkeit frühzeitig beantragt werden (sofern die Zertifizierungsstelle bekannt ist).
Sie interessieren sich für eine Förderung?
Wir prüfen für Sie, welche Fördermöglichkeiten es für Ihr Projekt gibt und suchen dann gemeinsam die bestmögliche Förderung für Sie aus.
Füllen Sie jetzt unseren kostenfreien Fördercheck aus und wir vereinbaren dann gerne einen kostenfreien Termin zur Erstberatung.