In der heutigen Zeit steht der Schutz der Umwelt und die Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle im Mittelpunkt vieler globaler Anstrengungen. In Deutschland bietet das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) eine hervorragende Möglichkeit, ökologische Innovationen voranzutreiben. Der folgende Beitrag gibt Ihnen einen Einblick in das Programm und in den ersten Call, der sich auf ökologische Innovationen konzentriert.
Das IGP in Kürze
Das Förderprogramm IGP des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist darauf ausgerichtet, die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft in Bezug auf marktnahe nichttechnische Innovationen zu stärken und somit die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Zielgruppen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups, Selbstständige und Forschungseinrichtungen, darunter Hochschulen. Die Förderung von Projekten erfolgt durch wettbewerbliche Ausschreibungen, auch als „Calls“ bekannt. Diese Ausschreibungen bieten eine Gelegenheit, innovative Ideen zu entdecken und finanziell zu unterstützen. Eine ausführlichere Sammlung an wichtigen Informationen lassen sich hier gebündelt finden:
Der 1. Call: Ökologische Innovationen beim IGP
Der erste Call des IGP konzentriert sich auf ökologische Innovationen. Gefördert werden Geschäftsmodelle und Pionierlösungen, die die folgenden Kriterien erfüllen:
- Umweltschutz und Klimawandel: Die geförderten Projekte sollten einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten und ökologische Nachhaltigkeit fördern.
- Marktorientierung: Die Projekte sollten marktorientiert sein und im Vergleich zu bestehenden Lösungen klare Wettbewerbsvorteile bieten.
Förderung nach Unternehmensgröße
Unter dem IGP des BMWK werden unterschiedliche Fördersätze für verschiedene Unternehmen gewährt:
- Kleinstunternehmen: Bis zu 70% der Fördermittel können beantragt werden, um innovative Projekte voranzutreiben.
- Kleine Unternehmen: Kleine Unternehmen haben die Möglichkeit, bis zu 65% der Fördermittel für ihre innovativen Vorhaben zu erhalten.
- Mittlere Unternehmen: Für mittlere Unternehmen steht eine Förderung von bis zu 60% zur Verfügung, um innovative Ideen umzusetzen.
- Gemeinnützige KMU: Gemeinnützige kleine und mittlere Unternehmen können von einem besonders attraktiven Fördersatz profitieren, der bis zu 75% der Kosten für ihre innovativen Projekte abdeckt.
- Forschungseinrichtungen & Hochschulen: Forschungseinrichtungen und Hochschulen werden großzügig unterstützt, da sie eine 100%ige Förderung für ihre innovativen Vorhaben erhalten können.
Förderbedingungen und Auswahlkriterien des IGP
Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt gemäß den Voraussetzungen und Kriterien der IGP-Förderrichtlinie. Dazu gehören sowohl die Innovationshöhe als auch das Marktpotenzial, die Qualität des Projekts, die Qualifikation der Beteiligten und nicht zuletzt der Anreizeffekt für die Förderung.
Besonderes Augenmerk liegt auf den positiven ökologischen Auswirkungen, die ein Projekt auf Dritte haben kann.
Ablauf des 1. Calls
- Teilnahmeanträge: Die Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge endet am 8. November 2023 um 15:00 Uhr. Verspätete Anträge unterliegen keiner Berücksichtigung. Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch über die Plattform positron:s.
- Jurybewertung: Die besten Teilnahmeanträge werden einer Jurybewertung unterzogen. Die vielversprechendsten Projekte werden zur Vorstellung im Pitch eingeladen, voraussichtlich zwischen Mitte Februar und Ende März 2024.
- Vollantragsstellung: Nach Aufforderung zur Vollantragsstellung haben die Bewerber acht Wochen Zeit, ihren Antrag über das elektronische Formularsystem easy-Online des Bundes einzureichen.
Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen bietet eine einzigartige Gelegenheit, ökologische Innovationen zu fördern und nachhaltige Lösungen für die Zukunft zu entwickeln.
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