Im Rahmen des EFRE (Europäische Fonds für regionale Entwicklung) werden ärmere Regionen der EU finanziert, um einen wirtschaftlichen Aufholprozess zu unterstützen, so auch das Saarland. Die letzte Förderperiode lief von 2014 bis 2020 und führte im Saarland zum Auflegen des „Zentrales Technologieprogramm Saar“, kurz ZTS. Es war ein Förderprogramm für saarländische Unternehmen mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zur Unterstützung von innovativen und erfolgsversprechenden Projekten, um somit einen signifikanten Beitrag zur Stärkung des Innovationspotenzials im Saarland zu leisten. Gefördert wurden hierbei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als Einzelprojekte saarländischer Unternehmen sowie als Kooperationsprojekte mit FuE-Einrichtungen mit Sitz im Saarland.
In der EFRE-Förderperiode 2021 bis 2027 soll das ZTS fortgeführt werden.
Anträge hierzu können bereits jetzt eingereicht werden!
Die Förderrichtlinie und die Antragsunterlagen befinden sich zurzeit in den letzten Zügen der Ausarbeitung und sollen voraussichtlich im vierten Quartal 2024 vorliegen. Besonders hervorzuheben ist hierbei die geplante vollständige Integration des Antragsprozesses in das neue Fördermittelverwaltungssystem des Saarlandes, so dass ab dann eine vollständige digitale Bearbeitung der Anträge möglich sein wird. Auch ohne Richtlinie ist das Stellen von Anträgen bereits jetzt möglich und die so beantragten Projekte können nach vorläufiger Genehmigung durch die Staatskanzlei auf eigenes Risiko, im Rahmen eines vorzeitigen Vorhabenbeginns, begonnen werden.
Sprechen Sie uns an, damit wir sie erfolgsversprechend bei einer Antragsstellung unterstützen können. Kontaktieren Sie uns!
Was ist bisher zum „neuen“ ZTS bekannt?
Die anfallenden Personalkosten bei innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden wie zuvor im Rahmen von Pauschalsätzen gefördert. Hinzu kommt eine fünfte Leistungsgruppe, die die Entlohnung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften sowie Werksstudierenden regelt. Die bisherige Gemeinkostenpauschale wird zu einer Restkostenpauschale erweitert, in Höhe eines 40%-igen Aufschlags, der weitere im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallende Kosten (Gemein-, Reisekosten etc.) abdecken wird. Langlebige Investitionsgüter werden nicht gefördert und die Laufzeit der Projekte ist auf drei Jahre begrenzt. Die Fördersätze werden sich bei Einzelvorhaben für kleine Unternehmen auf 45 %, für mittlere Unternehmen auf 35 % und für große Unternehmen auf 25 % belaufen. Bei Kooperationsprojekten werden die Fördersätze um 15 % angehoben. Für die kooperierenden FuE-Einrichtungen wird ein Fördersatz in Höhe von 90 % der förderfähigen Kosten veranschlagt. Die Förderhöchstgrenzen belaufen sich auf 500.000 € für Unternehmen bei Einzelvorhaben sowie auf 400.000 € bei Kooperationsvorhaben und auf 250.000 € für beteiligte Forschungseinrichtungen.
Eine Projektbeantragung auf Basis von De-minimis-Beihilfen soll weiterhin möglich sein, hier dann jedoch mit reduzierten Förderhöchstgrenzen.
Sollten wir Ihr Interesse an einer Antragsstellung beim saarländischen Förderprogramm für innovative FuE-Projekte geweckt haben, so kommen Sie gerne auf uns zu.