Am 13. Januar läutet Baden-Württemberg die fünfte Förderrunde im Förderprogramm Invest BW ein. Gesucht werden Innovationen im Bereich Green Tech.
Rahmenbedingungen im Förderprogramm Invest BW
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sowie Start-Ups mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Außerdem können Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Verbundprojekten mit Unternehmen die Förderung erhalten.
Zuwendungen im Förderprogramm Invest BW reichen von 20.000 Euro bis 1 Million Euro für Einzelvorhaben und bis zu 3 Millionen Euro für Verbundvorhaben. Die Förderung setzt einen Umsetzungszeitraum von maximal 24 Monaten voraus.
Sie haben eine erfolgversprechende Innovation und möchten fristgerecht Ihren Antrag einreichen? Kontaktieren Sie uns – wir übernehmen die Antragstellung für Sie!
Allgemeine Förderkriterien
Um die Förderung zu erhalten, setzt das Land neben den formalen Bedingungen fünf inhaltliche Förderkriterien voraus:
- Innovationshöhe: Hat die Innovation Pioniercharakter und mögliche Leuchtturmeffekte?
- Anreizeffekt: Welche Begründung für den Förderbedarf liegt vor? Ziele müssen realistisch dargestellt sein – dennoch sollten sie mit Risiken behaftet sein.
- Qualität und Überzeugungskraft: Hier überzeugen eine sinnvolle Zielorientierung, ein zügiger Aufbau des Projektplans sowie eine sinnvolle Logik hinsichtlich Ausführung und Umsetzung.
- Verwertbarkeit / Anwendbarkeit: Innovationen müssen wirtschaftlich verwendbar sein, das heißt sie müssen die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen und erfolgsversprechend sein.
- Qualifikation und Motivation: Welche Schlüsselqualifikationen liegen vor – wie ist die Teamzusammensetzung der Projektbeteiligten?
Mission Green Tech im Förderprogramm Invest BW
Im aktuellen, missionsorientierten Förderaufruf sind Innovationen im Bereich Green Tech gesucht. Ziel ist es, die Aktuere zu fördern, die in Baden-Württemberg ausschlaggebend dazu beitragen können, “Green Tech” voranzubringen.
Es werden sowohl Einzelprojekte als auch Verbundprojekte gefördert. Antragsberechtigt sind Unternehmen, vor allem KMU und Start-Ups, als auch Forschungseinrichtungen in Verbundprojekten.
Anträge müssen fristgerecht bis 31. März 2023, 15 Uhr eingereicht sein. Das Fördervolumen beläuft sich in der fünften Förderrunde auf 30 Millionen Euro.
Weitere Infos zum Förderprogramm – Webseite des Wirtschaftsministeriums