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Invest BW: Vierter Förderaufruf gestartet

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Der vierte Förderaufruf im Förderprogramm Invest BW ist gestartet. Dafür stehen rund 40 Millionen Euro zur Verfügung. Nach den letzten themenbezogenen Förderaufrufen ist diese Runde technologieoffen.

Startschuss für technologieoffenen Förderaufruf

Invest BW ist das größte Innovationsförderprogramm in Baden-Württemberg. Seit 21. September 2022 ist der nunmehr vierte Förderaufruf gestartet. Bis 2. Dezember 2022 (15 Uhr) müssen Förderanträge einreicht werden. Das Förderprogramm ist offen für Unternehmen jeder Größe, mit Sitz in Baden-Württemberg. Auch Verbundvorhaben mit Forschungseinrichtungen sind antragsberechtigt.

Unterschieden wird prinzipiell zwischen Einzelvorhaben und Verbundvorhaben – entsprechend unterscheiden sich die Antragsunterlagen und Einreichungsportale. Für beide Anträge gilt der 2. Dezember als Abgabefrist.

Nach den letzten themenspezifischen Aufrufen zu Klimaschutz und Digitalisierung ist diese Förderrunde technologieoffen. Damit werden alle Branchen angesprochen, um in der derzeitig unsicheren wirtschaftlichen Situation allen Ideen die Chance auf Förderung zu geben.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vom Start-Up über KMU bis zum Großunternehmen sowie freie Berufe und im Verbund ebenso Forschungseinrichtungen. Alle müssen einen Sitz in Baden-Württemberg vorweisen.

Wie hoch ist die Förderung?

Zur Förderung gelten folgende Förderquoten:

  • Kleine Unternehmen: 45 Prozent
  • Mittlere Unternehmen: 35 Prozent
  • Unternehmen, die bis zu 3.000 Mitarbeiter beschäftigen: 25 Prozent
  • Unternehmen, die mehr als 3.000 Mitarbeiter: 15 Prozent

Für Einzelvorhaben sind Zuschüsse zwischen 20.000 Euro und 1 Millionen Euro. Für Verbundvorhaben sind bis zu 3 Millionen Euro Zuwendung möglich. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 24 Monate.

Beratung zum aktuellen Förderaufruf & Kontakt

Bereits in den vergangenen Förderaufrufen haben wir erfolgreiche Anträge im Förderprogramm Invest BW gestellt. Wir begleiten Sie von Beginn an und nehmen Ihnen den Aufwand des Förderantrags vollumfänglich ab.

Sie sind ein Unternehmen in Baden-Württemberg und interessieren sich für die Förderung? Mit den Experten an Ihrer Seite steht der Einreichung zum Stichtag am 2. Dezember 2022 nichts im Weg. Starten Sie jetzt!

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