Vor dem Hintergrund der Hightech-Strategie hat die Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) KMU-innovativ: Produktionsforschung zum Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu stärken.
Ziele und Zweck des Programms KMU-innovativ: Produktionsforschung
Das produzierende Gewerbe steuert mehr als die Hälfte der Wirtschaftsleistung Deutschlands bei. Eine entscheidende Rolle nehmen dabei Forschung, Entwicklung und Qualifizierung ein. Sie sichern durch Innovationen nicht nur Arbeitsplätze und Lebensstandard sondern auch den Nutzen der Produktion. Als Innovationstreiber nehmen KMU hierbei eine besondere Bedeutung ein. Sie bringen Ergebnisse aus der Forschung in die Wirtschaft, sowohl bei der Produktionsforschung als auch bei der Entwicklung neuer Technologien. Diese Transferleistung gilt es unter anderem mit dem Programm KMU-innovativ: Produktionsforschung zu stärken.
Förderziele im Überblick
- Stärkung des Innovationspotenzials von KMU
- Forschungsförderung attraktiver gestalten, z.B. mit Hilfe eines vereinfachten Antragverfahrens
- Beschleunigung des Technolgietransfers
- Innovation und Wachstum in Deutschland voran bringen
Voraussetzungen
Generell antragsberechtigt sind KMU, die also die Kriterien der KMU-Definition erfüllen. Außerdem soll eine Niederlassung bzw. eine Betriebsstätte in Deutschland vorhanden sein. Des weiteren sind Kooperationsprojekte möglich und somit auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die die KMU Definition nicht erfüllen, antragsberechtigt. Liegt bereits eine staatliche Grundfinanzierung der Forschungseinrichtung vor, z.B. durch Bund oder Land, ist die Projektförderung durch KMU-innovativ nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Ergebnisse der Projekte, die KMU-innovativ fördert, dürfen in Deutschland, der Schweiz und dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) genutzt werden.
Weitere besondere Voraussetzungen
- Vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben sind förderungswürdig, wenn sie ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko aufweisen.
- Einzelvorhaben sowie Verbundprojekte können eine Förderung erhalten – bei Verbundprojekten ist zu beachten, dass KMU einen signifikanten Anteil der Leistung erbringen und davon profitieren.
- Das Projekt bzw. die beteiligten Unternehmen sind angehalten, den Wissens- und Erfahrungsaustausch unternehmensübergreifend zu gestalten.
- Auch unerfahrene Unternehmen bzgl. Produktionsforschung können gefördert werden, solange ein erfahrener Kooperationspartner involviert ist.
Das Verfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig aufgebaut:
Schritt 1: Die Projektskizze
Die Projektskizze kann zu jeder Zeit beim Projektträger eingereicht werden. Bewertungsstichtage sind der 15. April sowie der 15. Oktober. Diese sind keine Ausschlussfristen, das bedeutet, dass die Einreichung auch danach noch möglich ist, diese lediglich zum Stichtag nicht mehr berücksichtigt wird. Daraufhin folgt die Bewertung der Projektskizzen, unter anderem nach den Kriterien der Exzellenz, der Innovationshöhe oder der Wirksamkeit. Ob ein Projekt in die engere Auswahl kommt und die zweite Verfahrensstufe erreicht, wird spätestens zwei Monate nach dem Stichtag bekannt gegeben.
Schritt 2: Der förmliche Förderantrag
Die ausgewählten Antragssteller, die mit ihrer Projektskizze überzeugen, sind daraufhin aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen. Darin enthalten sein müssen die Idee, die Innovation, eine Arbeits- und Kostenplanung sowie die Verwertungsmöglichkeit. Daraufhin folgt wiederum eine Bewertung, unter anderem anhand der Kriterien der Nachvollziehbarkeit, Zuwendungsfähigkeit oder auch der Notwendigkeit. Letztendlich wird spätestens zwei Monate nach der Vorlage über die Förderbewilligung entschieden.
Weitere Informationen zu KMU-innovativ
Weitere Informationen zu KMU-innovativ finden Sie hier auf unserer Förderprogramm-Übersicht.
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