Im Mai 2015 wurde das beliebte und prämierte Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) neu aufgelegt. Das Förderprogramm unterstützt Firmen bei der Forschung und Entwicklung von technologischen Innovationen bereits seit einigen Jahren. Mit der Neuauflage wurden Modernisierungen an dem Förderprogramm vorgenommen.
Ziel von ZIM
Das Ziel von ZIM ist es, die Innovationskraft von kleinen und mittelständischen deutschen Unternehmen zu stärken. Dies wird erreicht, indem nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Forschung und Entwicklung und die Vermarktung von vor allem technischen Innovationen erteilt werden. Dabei ist das ZIM-Förderprogramm für alle Technologien offen. Antragsberechtigt sind Industrieunternehmen, Freiberufler und Handwerker gleichermaßen. Voraussetzung dafür ist ein Umsatz von weniger als 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von unter 43 Mio. Euro. Nicht nur Einzelanträge sind möglich, auch Kooperationen können von ZIM gefördert werden. Dabei sind Kooperationen zwischen mehreren Unternehmen, zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen und internationale Zusammenarbeiten antragsberechtigt.
Die wichtigsten Änderungen
Mit der Neuauflage von ZIM wurden einige Änderungen an den Richtlinien und dem Budget vorgenommen. Zu den Änderungen zählen:
- Antragssteller können maximal bis zu 2 ZIM-Anträge pro Jahr stellen.
- Bisher wurden Jahresgehälter von maximal 80.000 Euro angerechnet, dies wurde auf maximal 100.000 Euro erhöht.
- Teilzeitkräfte dürfen auf Vollzeitequivalent umgerechnet werden, damit kann die tatsächliche Anzahl der Mitarbeiter bei über 500 liegen.
- Die Vermarktung kann mit maximal 250.000 Euro unterstützt werden.
- Die maximalen förderfähigen Kosten für Unternehmen wurden auf 380.000 Euro erhöht, und die für Forschungseinrichtungen auf 190.000 Euro.
Budgeterhöhung
Zusätzlich wurden auch das Budget und die maximale Höhe der Förderung aufgestockt. So liegt seit Mai 2015 die maximal fähige Förderung pro Unternehmen und pro FuE-Projekt bei 209.000 Euro und Kosten können bis zu einer Höhe von 380.000 Euro geltend gemacht werden.
Zusätzliche Informationen
Allgemein gilt: je kleiner das Unternehmen, desto höher die Förderung. Auch werden Kooperationen stärker als Einzelprojekte gefördert. Unternehmen in den neuen Bundesländern können auf eine höhere Förderung als deren Äquivalente in den alten Bundesländern bauen. Dabei bilden die Bruttopersonalkosten der eingesetzten Mitarbeiter das Fundament für die Berechnung der Zuschüsse. ZIM hat dabei den Vorteil, dass die Gemeinkosten nicht separat ausgewiesen werden müssen. Jedoch ist zu beachten, dass die hier vorgestellten groben Regeln für die jeweilige Projektart (Einzel-, Kooperation- oder Netzwerkprojekte) verfeinert sind.
Weitere Informationen zu dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand erhalten Sie hier oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular. Auch sind Sie hier herzlich dazu eingeladen einen kostenlosen Fördercheck auszufüllen.
Die gesamte Ausgabe zu dem Artikel können Sie hier auf BVMW lesen.