Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” haben Bund und Länder neue GRW Fördergebiete festgelegt. Die Regionalförderung zählt zu den wichtigsten Förderungen der Bundesrepublik. Ziel ist es, die Wirtschaft in den strukturschwachen Regionen zu stärken sowie die Infrastruktur auszubauen.
Welche GRW Fördergebiete sind neu?
Die neuen GRW Fördergebiete sind der Fördergebietskarte zu entnehmen. Diese ist bisher unter Vorbehalt veröffentlicht, bis die Genehmigung durch die Europäische Kommission erfolgt ist. Die Karte zeigt unter anderem die wirtschaftliche Entwicklung verschiedener Regionen der vergangenen Jahre.
Beispielsweise verzeichnen rund 33 Prozent der Thüringer Gebiete eine wirtschaftlich starke Entwicklung, auch aufgrund der GRW Förderung, sodass zukünftig eine Förderung geringer ausfällt. Entfallen wird die Regionalförderung beispielsweise in Potsdam, Krefeld und den Landkreisen Celle, Gießen, Hildesheim, Hersfeld-Rotenburg und Lüneburg. Auch dort ist somit eine positive Entwicklung der Wirtschaft und der Lebensbedingungen zu verzeichnen.
In weiteren Gebieten fällt die Förderung zukünftig geringer aus, da auch dort eine positive, jedoch keine ausreichende Entwicklung zu verzeichnen ist. So gelten etwa in den bayrischen Landkreisen Regen und Freyung-Grafenau künftig die Fördersätze der D-Fördergebiete.
Gleichzeitig wird die Fördergebietskarte erweitert: Rund 30 Kommunen mehr können künftig die Unterstützung durch die GRW beantragen.
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- Bayern: Landkreis Kronach
- Hessen: Odenwaldkreis
- Nordrhein-Westfalen: Landkreis Paderborn, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Kreis Kleve, Viersen, Düren und Euskirchen
- Saarland: Saarpfalzkreis, Landkreise Merzig-Wadern und St.Wendel
- Schleswig-Holstein: Kreis Pinneperg
- Niedersachsen: Landkreise Rotenburg (Wümme), Wesermarsch, Ammerland, Cloppenburg, Osnabrück, kreisfreie Stadt Osnabrück
- Rheinland-Pfalz: Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Bernkastell-Wittlich, Vulkaneifel, Kusel, Kaiserslautern, der Rhein-Hunsrück-Kreis, Pirmasens, kreisfreie Städte Worms, Trier, Zweibrücken sowie weitere Teile des Donnersbergkreises. [/list]
Was wird gefördert?
Die GRW fördert eigenbetriebliche und gewerbliche Investitionen des Anlagevermögens, also beispielsweise bauliche Kosten, Maschinen oder Einrichtungen. Kleine, mittlere und große Unternehmen können die Förderung beantragen, Voraussetzung ist eine Betriebsstätte in einem GRW Fördergebiet (s. Karte). Das Investitionsprojekt sollte langfristig das Gesamteinkommen der Region erhöhen und Langzeitarbeitsplätze schaffen und erhalten.
Wie hoch ist die Förderung?
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