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unternehmensWert:Mensch – Programmverlängerung bis 2022

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Oftmals können kleine und mittlere Unternehmen die Herausforderungen der Personalpolitik nicht aus eigener Kraft stemmen. Deswegen setzt an dieser Stelle das Förderprogramm unternehmensWert:Mensch an. Mit der Programmverlängerung bis 31. Juli 2022 bleibt somit die Möglichkeit für Unternehmen eine nachhaltige und mitarbeiterorientierte Personalpolitik zu entwickeln, bestehen.

Das Förderprogramm unternehmensWert:Mensch

Ziel des Programms ist es, Unternehmen bundesweit die Möglichkeit zu geben, ihre personellen Ressourcen zukunftsorientiert und nachhaltig aufzustellen. Hierbei wird mitarbeiterzentriert den Veränderungen in verschiedenen Bereichen des Unternehmens bzw. des Umfeldes begegnet. Hinter der Förderung steht zum einen die Initiative „Neue Qualität der Arbeit“, zum anderen die Fachkräfte-Offensive der Bundesregierung. Der Europäischen Sozialfond als auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanzieren und ermöglichen das Programm.

unternehmensWert:Mensch richtet sich an insgesamt vier Handlungsfeldern der Personalpolitik aus:

  1. Personalführung
    Die Personalführung wird so gestaltet, dass Bedürfnisse und Lebenssituationen der Mitarbeiter berücksichtigt werden.
  2. Chancengleichheit & Diversity
    Losgelöst von Kultur, Geschlecht oder Alter werden neue Potenziale und Besonderheiten der Mitarbeiter erkannt und gefördert.
  3. Gesundheit
    Körperliche als auch geistige Gesundheit werden durch betriebsinterne Angebote gefördert. Somit gewinnt das Unternehmen langfristig an Leistungsfähigkeit.
  4. Wissen & Kompetenz
    Nicht nur wird die unternehmensinterne Wissensweitergabe gesichert, sondern durch gezielte Weiterbildung neue Kompetenzen und Qualifikationen aufgebaut.

Voraussetzungen der Förderung unternehmensWert:Mensch

Für die Förderung berechtigt sind grundsätzlich Unternehmen,

  • deren Sitz und Betrieb in Deutschland angesiedelt sind,
  • deren Jahresumsatz weniger als 50 Mio. Euro oder deren Jahresbilanzsumme weniger als 43 Mio. Euro beträgt,
  • die seit mindestens zwei Jahren bestehen,
  • die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen,
  • die mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen.

Mehr zu den Voraussetzungen finden Sie hier in der Förderrichtlinie.

Ablauf der Förderung unternehmensWert:Mensch

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Dr. Jörg Rupp unternehmenswert mensch

In diesem ersten Schritt klären Sie gemeinsam mit Herrn Dr. Jörg Rupp, autorisierter Prozessberater für unternehmensWert:Mensch, ob Ihr Unternehmen für das Förderprogramm geeignet ist und welche Veränderungen Sie anstreben können.

Unternehmensführung und Beschäftigte erarbeiten anschließend in der Prozessberatung gemeinsam mit unseren autorisierten Beratern eine individuelle und nachhaltige Lösungsstrategie. Folglich und nach Abschluss der Prozessberatung erörtert die Projektgruppe die Ergebnisse und beschließen nach Bedarf weitere Maßnahmen.

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Weitergehende Informationen zum Förderprogramm unternehmensWert:Mensch finden Sie hier.