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ZIM Leistungen zur Markteinführung

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Innovationen sind erst dann erfolgreich, wenn sie am Markt platziert sind. Deshalb können können Unternehmen bei bewilligten ZIM Projekten eine zusätzliche Förderung von Leistungen zur Markteinführung beantragen.

Was sind Leistungen zur Markteinführung?

ZIM bezuschusst dabei grundsätzlich Leistungen zur Markteinführung, die mit dem bereits geförderten ZIM Projekt im Zusammenhang stehen. Externe Dienstleistungen müssen dabei der Markteinführung dienlich sein und nach wirtschaftlichen Aspekten vergeben werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Innovationsberatungsdienste
    • Beratungen im Bereich Wissenstransfer
    • Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte
    • Anwendung von Normen und Vorschriften und
  • Innovationsunterstützende Dienstleistungen
    • Bereitstellen von Büroflächen, Datenbanken, Bibliotheken, Laboratorien
    • Marktforschung
    • Gütezeichen, Tests und Zertifizierungen
  • Messeauftritte
  • Beratungen zu Produktdesign und Vermarktung

Wer wird gefördert?

Wie wird gefördert?

Sowohl die Förderung des ZIM Projekts als auch die Förderung der Leistungen zur Markteinführung sind nicht rückzahlbare Zuschüsse. Als Bemessungsgrundlage dafür dienen die Kosten für Leistungen Dritter. Diese werden bis maximal 60.000 Euro zu 50 Prozent gefördert. Die Mindestförderhöhe beträgt 1.000 Euro pro Antrag. Unternehmen können den Antrag zur Förderung nach der Bewilligung des ZIM Projektes, bis maximal 12 Monate nach erfolgreichem Abschluss stellen.

Weitere Informationen – Leistungen zur Markteinführung und mehr

Kontaktieren Sie uns und stellen Sie uns Ihr Projekt vor. Wir evaluieren dann kostenfrei Ihre Projektidee und beraten Sie gerne.

Auch interessant: Nicht nur nach dem ZIM Projekt, sondern bereits vorher kann die Förderung sog. ZIM Durchführbarkeitsstudien beantragt werden.

Interesse an einer ZIM Beratung? Hier erfahren Sie mehr.