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ZIM Zuschüsse – so hoch sind die Fördergelder

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Die Höhe der ZIM Zuschüsse ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Neben den Fördersätzen und Kosten spielen bei der Festlegung der ZIM Fördergelder außerdem die Unternehmensgröße, der Standort und der Projektumfang eine Rolle.

So berechnen sich die ZIM Zuschüsse

Grundsätzlich ergibt sich die Fördersumme aus den förderfähigen Kosten und der Förderquote. Die in der Richtlinie festgelegten maximal förderfähigen Kosten (und somit der maximale ZIM Zuschuss) begrenzen die Fördergelder.

Förderfähige Kosten

Zusätzlich kommt eine Pauschale von 100 Prozent auf die projektbezogenen Personalkosten für Unternehmen sowie von 85 Prozent für Forschungseinrichtungen hinzu.

Maximal förderfähige Kosten

Die maximal zuwendungsfähigen Kosten wurden mit den letzten Neuerungen der Richtlinie erhöht:

  • 100.000 Euro für Durchführbarkeitsstudien
  • 550.000 Euro für Einzelprojekte von Unternehmen
  • 450.000 Euro für Kooperationsprojekte / pro Unternehmen. Für das gesamte Projekt sind 2.300.000 Euro die Obergrenze.
  • 220.000 Euro für Forschungseinrichtungen
  • 420.000 Euro für das Netzwerkmanagement von nationalen Innovationsnetzwerken
  • 520.000 Euro für das Netzwerkmanagement von internationalen Innovationsnetzwerken

Förderquoten

Die Förderquoten sind einerseits abhängig von der Größe, der Lage, dem Alter und der Strukturschwäche des Standortes des Unternehmens. Andererseits spielt die Art des Projektes bei der Festlegung der ZIM Zuschüsse eine Rolle. Generell ist die Förderquote bei Kooperationsprojekten etwas höher als bei einem Einzelprojekt.

Tatsächliche Höhe der ZIM Zuschüsse

Die tatsächliche Höhe der ZIM Zuschüsse hängt zudem immer vom Umfang des Projektes ab. Ausgehend von den maximal förderfähigen Kosten liegt die Spanne der Zuschüsse zwischen 112.500 Euro und 270.000 Euro.

Förderquoten für Innovationsnetzwerke

Im nationalen Innovationsnetzwerk werden die Kosten des Netzwerkmanagements außerdem wie folgt übernommen:

  • 90% im ersten Jahr
  • 70% im zweiten Jahr
  • 50% im dritten Jahr
  • 30% im vierten Jahr

Im internationalen Innovationsnetzwerk werden die Kosten des Netzwerkmanagements wie folgt übernommen:

  • 95% für die ersten anderthalb Jahre
  • 80% im zweiten Jahr
  • 60% im dritten Jahr
  • 40% im vierten Jahr

Die Förderquoten für Unternehmen im Detail

Unternehmen Durchführbarkeitsstudien Einzelprojekte Kooperationsprojekte Internationale Kooperationen
< 50 Mitarbeiter
Strukturschwache Region
70% 45% 55% 60%
< 50 Mitarbeiter
jünger als 10 Jahre
70% 45% 50% 60%
< 50 Mitarbeiter 70% 40% 45% 55%
≥ 50 Mitarbeiter
< 250 Mitarbeiter
60% 35% 40% 50%
≥ 250 Mitarbeiter
< 500 Mitarbeiter
50% 25% 30% 40%
≥ 500 Mitarbeiter
< 1.000 Mitarbeiter
50% (in Kooperationen) nicht möglich 30% 40%

Sind ZIM Zuschüsse steuerfrei?

Die ZIM Fördergelder unterliegen nicht der Umsatzsteuer, es handelt sich dabei um sog. echte Zuschüsse. Der Zuschuss ist somit als außerordentlicher Ertrag zu verbuchen. Sämtliche Ausgaben und Aufwendungen, die mit dem FuE-Projekt verbunden sind, können außerdem als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Außerdem braucht die De-minimis Regelung der EU in der Regel nicht beachtet zu werden – die eigentliche Projektförderung ist nicht de-minimis relevant. Ausnahme bilden jedoch Innovationsnetzwerke und bestimmte Leistungen zur Markteinführung.

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