BIK

Das Förderprogramm Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) wurde vom BMWK ins Leben gerufen, um den industriellen Mittelstand bei der Dekarbonisierung zu unterstützen. Was bedeutet das für Sie und Ihr Vorhaben?

Target audience

Unternehmen

Budget

€ 3.3 Milliarden

Deadline

Variierend

Location

National
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Was wird gefördert?

Modul 1

Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) unterstützt Unternehmen bei Investitions- und Forschungsvorhaben zur Verringerung von CO₂-Emissionen. Es umfasst drei Teilmodule mit unterschiedlichen Förderhöhen und Schwerpunkten:

Investitionsvorhaben (AGVO):

  • Förderung bis zu 30 Mio. Euro.
  • Ziel: Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 %.
  • Förderintensität bis zu 40 %, bei 100 % Emissionsreduktion bis zu 50 %.
  • Mindestinvestitionskosten: 500.000 Euro (KMU), 1 Mio. Euro (große Unternehmen)

Investitionsvorhaben (TCTF):

  • Förderung bis zu 200 Mio. Euro.
  • Fokus auf Elektrifizierung und Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff.
  • Förderintensität bis zu 60 % bei Wasserstoffprojekten.
  • Ab 15 Mio. Euro: Kofinanzierung der Bundesländer erforderlich.

Forschungsvorhaben (AGVO):

  • Förderung bis zu 35 Mio. Euro für industrielle Forschung.
  • Förderintensität: bis zu 50 %, mit Aufschlägen für kleine und mittlere Unternehmen.

Das Ziel des Moduls ist es, durch innovative Investitionen und Forschung maßgeblich zur CO₂-Reduktion in der Industrie beizutragen.

 

Modul 2

Modul 2: Förderung von CCU/CCS im Rahmen der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) unterstützt Investitions- und Innovationsvorhaben zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO₂ (CCU/CCS). Es besteht aus zwei Teilmodulen:

Teilmodul 1: Investitionsvorhaben (AGVO):

  • Förderung bis zu 30 Millionen Euro für Infrastruktur und Speicherprojekte.
  • Förderintensität bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.
  • Ziel: Investitionsmehrkosten für CO₂-reduzierende Maßnahmen, basierend auf einem Vergleich mit einem kontrafaktischen Szenario (ohne Förderung). Optional kann die Ermittlung des kontrafaktischen Szenarios entfallen, wobei die Förderintensität dann um 50 % reduziert wird.

Teilmodul 2: Innovationsvorhaben (anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung, AGVO):

  • Förderung bis zu 35 Millionen Euro für industrielle Forschung.
  • Förderung bis zu 25 Millionen Euro für experimentelle Forschung.
  • Förderintensität bis zu 50 % für industrielle Forschung und bis zu 25 % für experimentelle Entwicklung. Erhöhte Intensität für KMU und unter besonderen Bedingungen möglich.
  • Unterstützt werden Forschungsvorhaben zur Entwicklung und Demonstration von CCU/CCS-Technologien sowie Durchführbarkeitsstudien (Förderung bis zu 8,25 Millionen Euro).

Modul 2 zielt darauf ab, die CO₂-Abscheidung und -Speicherung zu fördern und Innovationen in diesem Bereich voranzutreiben.

Wer wird gefördert?

Modul 1

Antragsberechtigt für die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) sind Unternehmen und Konsortien, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie planen oder betreiben Anlagen für industrielle Prozesse.
  • Bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben kann ein Konsortium aus mehreren Unternehmen bestehen, wobei mindestens eines industrielle Anlagen betreibt oder plant und die Projektergebnisse in einer Produktionsstätte in Deutschland umsetzt.
  • Das antragstellende Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und das Vorhaben dort durchführen.
  • Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen können als Partner unter der Leitung eines antragsberechtigten Unternehmens eingebunden werden.

Diese Voraussetzungen gewährleisten, dass die Projekte in Deutschland umgesetzt und innovative Technologien in der Industrie zur Reduktion von CO₂-Emissionen gefördert werden.

 

Modul 2

Antragsberechtigt für Modul 2: Förderung von CCU/CCS der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) sind:

  • Einzelne Unternehmen und Konsortien, die Anlagen mit schwer vermeidbaren CO₂-Emissionen im Sinne der „Carbon Management-Strategie“ planen oder betreiben.
  • Konsortien bestehen aus mehreren antragsberechtigten Unternehmen, die gemeinsam in Deutschland Produkte herstellen oder dies planen.
  • Bei Innovationsvorhaben (anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung) kann das Konsortium zusätzlich aus antragsberechtigten Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten bestehen, in Zusammenarbeit mit mindestens einem Unternehmen.

Voraussetzung ist, dass die Vorhaben in Deutschland umgesetzt werden. Bei grenzüberschreitenden Projekten sind nur die in Deutschland geplanten Investitionen und die damit verbundenen Kosten (Sach- und Personalkosten) förderfähig.

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